Bitte beachten Sie: Für Gruppen gelten separate Reisebedingungen, die Sie mit Ihrem Angebot erhalten und jederzeit gerne auch nach Aufforderung.




 OKTOBERFEST REISEBEDINGUNGEN
Extratours GmbH (Stand Februar 2010)

Unsere Kontaktdaten
Extratours GmbH
Geschäftsführer Eck Roswitha & Wessely Marion
Jupiterstr. 9
83624 Otterfing

Telefon 08024/477990
Fax 08024/478899
Email: info@extratours-gmbh.de

Handelsregister München HRB 141372

 

Unsere Reisebedingungen, auf deren Basis wir unsere Leistungen anbieten, erläutern und regeln die im Zusammenhang mit Ihrer Buchung entstehenden Rechtsbeziehungen. Bitte beachten Sie, dass ein Weiterverkauf unserer Leistungen an Dritte untersagt ist.

I. Datenschutz
Wir behandeln Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten stets im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbedingungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir verwenden die Daten ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Leistungen und zur Kundenbetreuung. Wollen Sie von uns keine Werbung erhalten, so können Sie der Datenverwendung hierfür widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die Geltendmachung Ihrer weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift.

II. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermitteln wir ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Mietwagen, Hotelzimmer etc., so schulden wir nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

III. Buchung der Reise / Vertragsschluss
1. Die Darstellung unserer Leistung auf der Website stellt im Rechtssinn noch kein Vertragsangebot dar. Wenn Sie nach vorheriger Überprüfung der Verfügbarkeit der Leistung Ihre Daten in das Buchungsformular eingeben und dieses im Anschluss durch Anklicken des Buttons „buchen!" absenden oder uns telefonisch oder auf anderem Weg entsprechend anweisen, wird damit ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages uns gegenüber abgegeben. Wenn Sie bei uns einen speziellen, auf unserer Website nicht dargestellten Reiseinhalt anfragen, ist der von uns daraufhin erstellte Reisevorschlag ebenfalls im Rechtssinn noch kein Vertragsangebot. Wenn Sie daraufhin per Email, telefonisch oder auf anderem Wege buchen, geben Sie damit ebenfalls ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages uns gegenüber ab.
2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt haben (eine vorangehende Bestätigung des Eingangs der Buchung führt noch nicht zum Zustandekommen des Vertrages). An die Anmeldung sind Sie bis zu unserer Annahme, jedoch längstens 5 Tage ab Zugang Ihres Buchungsauftrags gebunden. Die besonderen Widerrufs- und Rücktrittsrechte für Fernabsatzverträge gelten hier nicht, § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den auf der Website beschriebenen Leistungen sowie zu diesen Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns und sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros oder sonstige Dritte, die unsere Angebote vermitteln, sind von uns nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

IV. Zahlung / Insolvenzabsicherung
1. Sämtliche Zahlungen, auch die Anzahlung, werden erst bei Vorliegen des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB fällig. Diesen übermitteln wir mit der Buchungsbestätigung.
2. Eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, maximal € 50,00 pro Person, ist sodann mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig, Ihre Restzahlung 45 Tage vor Reisebeginn, bei späterer Buchung mit Tag des Zugangs der Bestätigung. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.

V. Versendung der Leistungsdokumente
Wir übersenden die Leistungsdokumente nach Eingang der Zahlung per Email
(Download per Acrobat Reader) an Sie. Sollten Sie die Unterlagen 7 Tage vor
Leistungsbeginn noch nicht erhalten haben, so bitten wir Sie, umgehend Kontakt mit
uns aufzunehmen. Bitte überprüfen Sie die übermittelten Unterlagen auf
Vollständigkeit und Richtigkeit.

VI. Wechsel in der Person des Teilnehmers / Umbuchungen
1. Bis zum vorgesehenen Beginn der Leistung können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen des Vertragsinhalts nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Vertragspreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
2. Änderungen von Termin oder gebuchter Leistung nach Vertragsschluss sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag (Storno) zu den in der folgenden Ziffer VII. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung. Akzeptieren wir abweichend hiervon eine Umbuchung durch Vertragsänderung, so wird der Preis auf der Basis des geänderten Leistungsinhalts und unter Erhebung eines zusätzlichen Umbuchungsentgelts von € 50,00 neu berechnet, Preisdifferenzen werden nacherhoben bzw. zurückbezahlt.
3. Abweichend von Ziffer IV. 2 gelten für Gruppen von mehr als 16 Personen die mit unserem Reisevorschlag mitgeteilten Anzahlungs- und Restzahlungshöhen und
Fälligkeiten.

VII. Rücktrittskosten vor Leistungsbeginn
1. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag vor dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglich geschuldeten Leistung (Storno), der aus Beweisgründen in Textform erfolgen sollte, können wir nach unserer Wahl eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung (§ 651 i Abs. 2 BGB) oder eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Unser Wahlrecht wird mit der ersten Erstellung einer Stornorechnung bindend ausgeübt. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung berechnet sich wie folgt:

bis 30.06.10 25 % des Reisepreises, maximal € 70,00 pro Person
ab 01.07. bis 29.07.10 50 % des Reisepreises, maximal € 100,00
                               pro Person
ab 30.07. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Ihnen bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

2. Abweichend von den in Ziffer VII. 1. festgelegten pauschalierten Rücktrittskosten gelten bei Gruppen von mehr als 16 Personen die mit unserem Reisevorschlag mitgeteilten pauschalierten Rücktrittskosten. Die sonstigen Regelungen der Ziffer 1. gelten auch bei Gruppen.

VIII. Obliegenheiten und Rechte des Teilnehmers bei mangelhafter Leistung
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Teilnehmer vom Veranstalter Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer vom Teilnehmer bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Teilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Veranstalter Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Teilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Teilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
4. Wird infolge eines Mangels die gebuchte Leistung erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Teilnehmer die gebuchte Leistung oder die Fortsetzung seiner Teilnahme aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Zuvor hat der Teilnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
5. Abhilfeverlangen und Mängelanzeigen sind vom Teilnehmer über unsere während des Oktoberfests an allen Tagen, auch am Wochenende besetzte Hotline 08024-477990 oder unsere Vertretung vor Ort (vgl. Ziffer X.) an uns zu richten. Die Bürozeiten unserer Hotline während des Oktoberfests erfahren Sie aus den Reiseunterlagen. Außerhalb dieser Bürozeiten unserer Hotline (wir sind unter dieser Nummer auch außerhalb der Oktoberfestzeiten, dann aber nur zu unseren Geschäftszeiten erreichbar) hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, damit wir zurückrufen können. Geben Sie dabei unbedingt Ihren Namen, Ihren momentanen Aufenthaltsort und die Nummer unter der wir Sie erreichen können an.

IX. Rechte und Pflichten unserer Vertreter vor Ort
1. Haben wir eine Vertretung vor Ort eingesetzt (Name und Kontaktdaten finden sich ggf. in den vor Reiseantritt übermittelten Unterlagen) ist diese während der gebuchten Leistung beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
2. Eine Kündigung des Vertrages durch uns (z. B. bei höherer Gewalt oder wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung den Ablauf in unzumutbarer Weise stört) kann auch durch unsere Vertretung vor Ort ausgesprochen werden, diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.

X. Unsere Haftungsbeschränkungen
1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Teilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, soweit
a. ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b. wir für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
2. Unsere Haftung gegenüber dem Teilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Vertragspreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt.

XI. Ausweis- und Gesundheitserfordernisse
1. Sofern Sie aus einem anderen EU-Staat heraus Ihre Buchungserklärung abgeben, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über die Einreiseerfordernisse für Bürger dieses EU-Staates aufzuklären. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat zu wenden. Bitte führen Sie bei Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen unsere Leistungsdokumente und Ausweisdokumente mit sich.
2. Einige von uns angebotene Aktivitäten stellen erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit.
Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderungen des Angebots sowie eventuelle Schutz- und Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu möglichen Gesundheitsrisiken einholen. Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei sportmedizinisch erfahrenen Ärzten, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Gesundheitsämtern wird verwiesen.

XII. Versicherungen
Wir empfehlen ggf. eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Die genannten Versicherungen werden z.B. von ELVIA Reiseversicherungen, Ludmillastraße 26, 81543 München, angeboten. Ein Abschluss der Versicherungen ist über unser Online Buchungssystem möglich.

XIII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Leistungen muss der Teilnehmer innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für solche vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.

XIV. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Leistungsausschreibung im Internet kann nur die zum Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Fehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Leistungsausschreibung bleiben uns daher bis zu unserer letzten, für den Vertragsschluss maßgeblichen Erklärung (Annahmeerklärung bzw. abgeänderte Annahme als neues Vertragsangebot) vorbehalten, also in der Regel bis zu unserer Reisebestätigung.

XIV. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere - soweit wir nicht nur Vermittler einzelner Leistungen sind und deutsches Recht anwendbar ist - §§ 651 a bis m BGB.
Bitte beachten Sie, dass ein Weiterverkauf unserer Leistungen an Dritte untersagt ist.